Die Regierung

22.05.2009
Die gegenwärtige Regierung Estlands ist eine Minderheitsregierung, die aus einer Koalition von zweier Parteien, Reformierakond (Reformpartei, RE) und Isamaa ja Res Publica Liit (Pro Patria und Res Publica Union, IRL) besteht. Nach den Parlamentswahlen am 4. März 2007 schlug der Staatspräsident Toomas Hendrik Ilves Herrn Andrus Ansip aus der Reformpartei vor, eine neue Regierung zu bilden. Herr Ansip erhielt die notwendige Mehrheit von 62 aus 101 Stimmen im Estnischen Parlament Riigikogu für eine Koalitionsregierung von drei Parteien: Reformpartei, Pro Patria und Respublica Union, und Sotsiaaldemokraatlik Erakond (Sozialdemokratische Partei, SDE). Seit 21. Mai 2009 leitet Herr Ansip eine Minderheitsregierung, da die Sozialdemokratische Partei die Regierungskoalition wegen Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Haushaltskürzungen verließ.
Die Reformpartei (RE) stellt 7 und die Pro Patria und Res Publica Union (IRL) 6 der Minister in der Regierung.
| Ministerpräsident |
Hr. Andrus Ansip |
RE |
| Außenminister |
Hr. Urmas Paet |
RE |
| Innenminister |
Hr. Marko Pomerants
|
IRL |
| Minister für Wirtschaft und Kommunikation |
Hr. Juhan Parts |
IRL |
| Finanzminister |
Hr. Jürgen Ligi |
RE |
| Sozialminister |
Hr. Hanno Pevkur |
RE |
| Justizminister |
Hr. Rein Lang |
RE |
| Verteidigungsminister |
Hr. Jaak Aaviksoo |
IRL |
| Minister für Bildung und Wissenschaft |
Hr. Tõnis Lukas |
IRL |
| Kulturministerin |
Fr. Laine Jänes |
RE |
| Landwirtschaftsminister |
Hr. Helir-Valdor Seeder |
IRL |
| Umweltminister |
Hr. Jaanus Tamkivi |
RE |
| Regionalminister |
Hr. Siim-Valmar Kiisler |
IRL |
Die vollziehende Staatsgewalt wird von der Regierung ausgeübt. Die Ernennung des Ministerpräsidenten, aber auch der Rücktritt der Regierung gehören in den Zuständigkeitsbereich des Riigikogu. Die Regierung kann andererseits gemeinsam mit dem Staatspräsidenten den Riigikogu auflösen und Neuwahlen ausrufen, wenn der Riigikogu der Regierung sein Misstrauen ausspricht.
Die Regierung (das Kabinett) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.
Gemäss der Verfassung hat die Regierung folgende Aufgabengebiete:
- Verwirklichung der Innen- und Außenpolitik;
- Koordination und Leitung der Arbeit der Regierungseinrichtungen;
- Umsetzung der Gesetzgebung, der Beschlüsse des Parlaments und der Verordnungen des Staatspräsidenten;
- Anregungen und Entwürfe zur Gesetzgebung, Übermittlung der völkerrechtlichen Verträge an den Riigikogu;
- Vorbereitung des Haushaltsentwurfs;
- Umsetzung des Budgets und Erstattung des Haushaltsberichts;
- Pflege der zwischenstaatlichen Beziehungen.
Wie wird die Regierung gebildet?
Der Staatspräsident nominiert den Ministerpräsidenten, der die Regierung zusammenstellt. Falls dem (den) Kandidat(en) des Staatspräsidenten die Bildung eines Kabinetts misslingt (das Grundgesetz gibt dem Präsidenten das Recht, zwei Mal einen Kandidaten zu ernennen), bestimmt der Riigikogu den Kandidaten, der das Kabinett bildet.
Der Ministerpräsident allein stellt die Mitglieder des Kabinetts zusammen, die formell vom Präsidenten ernannt werden und den Amtseid vor dem Parlament leisten.
Die Regierungsmitglieder müssen keine Abgeordneten des Parlaments oder Mitglieder einer Partei sein. Die Wahl des Ministerpräsidenten, die Bildung einer arbeitsfähigen Regierung und der Erfolg der gesetzgeberischen Arbeit hängen allerdings von der guten Zusammenarbeit mit dem Parlament ab.
Das Ende einer Regierung kann aus drei Gründen erfolgen: Rücktritt oder Tod des Ministerpräsidenten, Misstrauensvotum, Wahl eines neuen Parlaments.
Die ersten Parlamentswahlen nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit erfolgten am 20. September 1992, die nachfolgenden Wahlen am 5. März 1995, 7. März 1999, 2. März 2003 und am 4. März 2007. Die nächsten regulären Parlamentswahlen werden am 6. März 2011 durchgeführt.
 
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