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Die Regierung

26.08.2012

Die gegenwärtige Regierung der Republik Estland ist eine Mehrheitsregierung, die aus einer Koalition zweier Parteien – Reformierakond (Reformpartei, RE) und Isamaa ja Res Publica Liit (Pro Patria und Res Publica Union, IRL) – besteht.

Nach den Parlamentswahlen am 6. März 2011 ernannte der Staatspräsident Toomas Hendrik Ilves Herrn Andrus Ansip, den Vorsitzenden der Reformpartei, die den Wahlsieg errungen hatte, zum Ministerpräsidenten. Daraufhin bildete Andrus Ansip eine neue Regierung, in der die Reformpartei (RE) sieben und die Pro Patria und Res Publica Union (IRL) sechs Minister stellt.

Ministerpräsident Hr. Andrus Ansip RE
Außenminister Hr. Urmas Paet RE
Innenminister Hr. Ken-Marti Vaher IRL
Minister für Wirtschaft und Kommunikation Hr. Juhan Parts IRL
Finanzminister Hr. Jürgen Ligi RE
Sozialminister Hr. Hanno Pevkur RE
Justizminister Hr. Kristen Michal RE
Verteidigungsminister Hr. Urmas Reinsalu IRL
Minister für Bildung und Wissenschaft Hr. Jaak Aaviksoo IRL
Kulturminister Hr. Rein Lang RE
Landwirtschaftsminister Hr. Helir-Valdor Seeder IRL
Umweltministerin Fr. Keit Pentus-Rosimannus RE
Regionalminister Hr. Siim Valmar Kiisler IRL

Die vollziehende Staatsgewalt wird von der Regierung ausgeübt. Die Ernennung des Ministerpräsidenten, aber auch der Rücktritt der Regierung gehören in den Zuständigkeitsbereich des Riigikogu. Die Regierung kann andererseits gemeinsam mit dem Staatspräsidenten den Riigikogu auflösen und Neuwahlen ausrufen, wenn der Riigikogu der Regierung sein Misstrauen ausspricht.

Die Regierung (das Kabinett) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.

Gemäss der Verfassung hat die Regierung folgende Aufgabengebiete:

  • Verwirklichung der Innen- und Außenpolitik;
  • Koordination und Leitung der Arbeit der Regierungseinrichtungen;
  • Umsetzung der Gesetzgebung, der Beschlüsse des Parlaments und der Verordnungen des Staatspräsidenten;
  • Anregungen und Entwürfe zur Gesetzgebung, Übermittlung der völkerrechtlichen Verträge an den Riigikogu;
  • Vorbereitung des Haushaltsentwurfs;
  • Umsetzung des Budgets und Erstattung des Haushaltsberichts;
  • Pflege der zwischenstaatlichen Beziehungen.

Wie wird die Regierung gebildet?

Der Staatspräsident nominiert den Ministerpräsidenten, der die Regierung zusammenstellt. Falls dem (den) Kandidat(en) des Staatspräsidenten die Bildung eines Kabinetts misslingt (das Grundgesetz gibt dem Präsidenten das Recht, zwei Mal einen Kandidaten zu ernennen), bestimmt der Riigikogu den Kandidaten, der das Kabinett bildet.

Der Ministerpräsident allein stellt die Mitglieder des Kabinetts zusammen, die formell vom Präsidenten ernannt werden und den Amtseid vor dem Parlament leisten.

Die Regierungsmitglieder müssen keine Abgeordneten des Parlaments oder Mitglieder einer Partei sein. Die Wahl des Ministerpräsidenten, die Bildung einer arbeitsfähigen Regierung und der Erfolg der gesetzgeberischen Arbeit hängen allerdings von der guten Zusammenarbeit mit dem Parlament ab.

Das Ende einer Regierung kann aus drei Gründen erfolgen: Rücktritt oder Tod des Ministerpräsidenten, Misstrauensvotum, Wahl eines neuen Parlaments.

Die ersten Parlamentswahlen nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit erfolgten am 20. September 1992, die nachfolgenden Wahlen am 5. März 1995, 7. März 1999, 2. März 2003, am 4. März 2007 und am 6. März 2011. Die nächsten regulären Parlamentswahlen werden im März 2015 durchgeführt.

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