Staat und Symbole

Staatsform: parlamentarische
Demokratie Die estnische Verfassung
wurde im Jahr 1992 verabschiedet und ist in gewisser Hinsicht
eine Symbiose früherer estnischer Verfassungen. Sie führt den Geist der
Demokratie des Jahres 1920 fort und sieht zudem zusätzlich einige
Mechanismen zur Balance der Gewalten vor.
Staatsoberhaupt: der Staatspräsident, der
vom Parlament (oder im zweiten Wahlgang von der Wahlversammlung) auf
fünf Jahre gewählt wird. Seit Oktober 2006 ist Toomas Hendrik Ilves
Staatspräsident. Gemäß der Verfassung hat der Staatspräsident
hauptsächlich eine repräsentative Funktion, jedoch obliegen ihm auch
einige exekutive Aufgaben. Der Staatspräsident verkündet die Gesetze und
verfügt über ein suspensives Vetorecht bei der Gesetzgebung; seine
Unterschrift ist für die Ernennung und Entlassung der
Regierungsmitglieder erforderlich und zu seiner Zuständigkeit gehört
auch, dem Riigikogu die Kandidaten für einige
hochrangige Ämter vorzuschlagen, wie z. B. die Nominierung des
Präsidenten der Staatsbank oder des Ombudsmannes.
Oberstes gesetzgebendes Staatsorgan: das
Einkammer-Parlament Riigikogu (Staatsversammlung) mit
101 Abgeordneten. Die Legislaturperiode dauert vier Jahre. Letzte
Wahlen: 6. März 2011. Die
vollziehende Staatsgewalt wird von der Regierung
ausgeübt. Regierungschef:
Ministerpräsident, gegenwärtig Andrus Ansip (Reformpartei).
Die Ernennung des Ministerpräsidenten, aber auch der Rücktritt der
Regierung gehört zum Zuständigkeitsbereich des
Riigikogu. Die Regierung kann andererseits gemeinsam
mit dem Staatspräsidenten den Riigikogu auflösen und
Neuwahlen ansetzen, wenn der Riigikogu der Regierung
sein Misstrauen ausgesprochen hat. Oberstes
Gerichtsorgan: Staatsgerichtshof Das
Gerichtssystem besteht aus drei Instanzen: Gerichte der ersten Instanz:
Land-, Stadt- und Verwaltungsgerichte, Bezirksgerichte als
Berufungsgerichte und der Staatsgerichtshof als Oberster Gerichtshof,
der auch die Funktion des Verfassungsgerichts ausübt.
Die estnische Rechtsordnung lehnt sich in hohem Maße an das
deutsche Recht an, insbesondere im Bereich des Zivilrechts, was
historisch bedingt ist. Das Gerichtssystem ist unabhängig, seine Richter
werden auf Lebenszeit ernannt und dürfen in kein weiteres Staatsamt
gewählt bzw. berufen werden. Die estnische
Rechtsordnung ist fest im Völkerrecht und im Recht der Europäischen
Union verankert. Folglich bilden die allgemeinen Grundsätze und Normen
des Völkerrechts sowie die direkt anwendbaren Rechtsvorschriften der
EU-Gesetzgebung einen festen Bestandteil im nationalen
Rechtssystem. Sonstige Institutionen
Die Verfassung sieht eine von der Regierung unabhängige
Estnische Zentralbank (Eesti Pank), das Amt eines Justizkanzlers, der
gleichzeitig die Aufgaben eines Ombudsmannes wahrnimmt, und den
Staatlichen Rechnungshof vor. Der Präsident der
Estnischen Zentralbank, der Justizkanzler und der Staatskontrolleur
werden vom Riigikogu auf Vorschlag des
Staatspräsidenten ernannt; in ihrer weiteren Tätigkeit sind diese
Amtspersonen jedoch unabhängig und können vom Riigikogu
nicht vorzeitig entlassen werden. Die
Verfassung sieht darüber hinaus Kommunalverwaltungen mit großer
Autonomie und auf zweierlei Art vor: Gemeinden und
Kulturselbstverwaltungen der nationalen Minderheiten.
Verwaltung: Estland ist in 15 Landkreise,
194 Gemeinden und 33 Städte eingeteilt.
Kommunalwahlen: alle 4 Jahre. Wichtig ist
die Tatsache, dass alle ständigen Einwohner im Alter über 18 Jahre,
unabhängig von der Staatsbürgerschaft, ihre Stimme bei den
Kommunalwahlen abgeben dürfen. Die letzten Kommunalwahlen fanden am
18. Oktober 2009 statt. Symbole
Das estnische Wappen geht auf sehr alte
Vorlagen zurück und ist den Wappen Dänemarks und Englands entlehnt. Das
Wappen, das drei untereinander abgebildete blaue Leoparden auf goldenem
Schild zeigt, erschien zuerst im Jahr 1219 als ein Element des Wappens
der Stadt Tallinn; später entstand daraus das Wappen des estnischen
Gouvernements. Seit 1925 ist das sogenannte Drei-Löwen-Wappen das
Staatswappen Estlands. Die Flagge
hat ihre Wurzeln in der nationalen Bewegung Estlands. Im Jahr
1881 machte der Estnische Studentenverband blau, schwarz und weiß zu
seinen Farben. Am Ende des Jahrhunderts waren diese Farben bereits die
allgemein anerkannten estnischen Nationalfarben. Im Jahr 1920 wurde die
blau-schwarz-weiße Flagge zur Staatsflagge Estlands.
Farben der Flagge Blau –
Himmel, Vaterlandstreue Schwarz –
Heimaterde, Fleiß Weiß –
Schlichtheit, Sauberkeit, hoffnungsvolle Zukunft Die
estnische Hymne hat eine gemeinsame Geschichte mit
der finnischen Hymne. Beide haben dieselbe Melodie, die von dem
Komponisten F. Pacius, der deutscher Herkunft war, stammt. Der
Text der Hymne ist aus der Feder des anerkannten Anführers der
estnischen nationalen Bewegung im 19. Jahrhundert,
J. W. Jannsen. Erwähnenswert ist,
dass in den Jahren der sowjetischen Besatzung sowohl das estnische
Wappen als auch die estnische Fahne und Hymne verboten waren und ihre
Verwendung mit langjährigen Haftstrafen bestraft wurden.
Die Nationalblume Estlands ist die
Kornblume. Der Nationalvogel
Estlands ist die Rauchschwalbe. Der
Nationalfisch Estlands ist der Strömling.
Der Nationalstein Estlands ist der
Kalkstein.
 
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