Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Ein Aufenthalt länger als 90 Tage in Estland ist gestattet, wenn man über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Botschaft der Republik Estland in Berlin beantragt werden, die EU-Bürger können dies auch in Estland vornehmen.
Deutschsprachige Personenstandsurkunden und Bescheinigungen sind mit einer estnischen, russischen oder englischen Übersetzung zu versehen. Zur Vorlage in Estland sind die Personenstandsurkunden bei einer befugten deutschen Behörde (Regierungspräsident, Bezirksregierung, Landesministerium des Innern oder Senator des Innern) mit einer Apostille zu versehen.
Die Bearbeitung der Anträge sowie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gehört zum Zuständigkeitsbereich des Staatsbürgerschafts- und Migrationsamtes Kodakondsus- ja Migratsiooniamet.
Weitere Informationen:
Staatsbürgerschafts- und Migrationsamt
 
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