Einreisebestimmungen

11.12.2007
Die deutschen Staatsangehörigen bzw. alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres ohne Visum in Estland aufzuhalten. Ein längerer Aufenthalt ist nur mit einer Aufenthaltserlaubnis gestattet. Die Aufenthaltserlaubnis ist nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Ab dem 21. Dezember 2007 ist Estland Vollmitglied des Schengener Abkommens und somit können Staatsangehörige aus den Nicht-EU-Staaten, die ein Schengenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen-Land besitzen, sich visumfrei in Estland bis zu 90 Tage pro 6 Monate aufhalten.
Personendatenschutzrechte des Antragstellers eines Visums
Gemäß dem Personendatenschutzgesetz der Republik Estland haben Sie die Möglichkeit, Ihre Personalien zu erfahren und die Auskunft über die Bearbeitung der Personalien zu erhalten. Zudem können Sie sich für die Berichtigung Ihrer Personalien an die zuständige oder bevollmächtigte Person bzw. Datenschutzinspektion oder an das Gericht wenden.
Um Einsicht in die im Visumregister eingetragenen Personalien zu bekommen, können Sie sich an das Estnische Außenministerium, an eine Vertretung der Republik Estland im Ausland oder an das Estnische Innenministerium wenden. Der Zugang zu den Daten wird gemäss dem Personendatenschutzgesetz und dem Gesetz über öffentliche Informationen gewährt.
Das Visumregister wird vom Innenministerium verwaltet. Die Adresse lautet: Pikk 61, 15065 Tallinn, Estland, Tel. +372 612 5008
Es besteht die Möglichkeit, die im Visumregister eingetragenen Einreiseverbote im Internet abzurufen: http://www.siseministeerium.ee/17115
Nähere Informationen:
Who does not need a visa to visit Estonia Visa Regulation Visa Application Forms
Bei der Einreise mit dem PkW ist bei der Grenzkontrolle der Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachzuweisen sowie der Fahrzeugschein im Original vorzulegen.
Es werden keine Straßenbenutzungsgebühren erhoben. Das Fahren mit Abblendlicht ist in Estland zu jeder Jahreszeit und auch tagsüber vorgeschrieben.
Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht. Die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer ohne Freisprechanlage ist untersagt.
 
|