Firmengründung und Investitionen

Estland bietet allen Investoren, die am Wirtschaftsstandort Estland interessiert sind, die gleichen Chancen unternehmerisch tätig zu werden. Dies geht von der estnischen Verfassung § 31 S.3 und dem Vertrag über den Beitritt Estlands zur Europäischen Union hervor. Besonderheiten bestehen lediglich in bestimmten Bereichen, wie z.B. im Bankwesen, in der Forst-, Wasser-, Energie- und Gaswirtschaft und Telekommunikation sowie im Handel mit medizinischen Produkten. In diesen Bereichen bedürfen die wirtschaftliche Tätigkeit und Investition einer Genehmigung.
Die Regelungen zur Firmengründung in Estland sind im estnischen Handelsgesetzbuch (Commercial Code) festgelegt worden, darunter auch die Vorschriften zu unterschiedlichen Arten der Unternehmen (OHG, KG, GmbH, AG und Filiale).
Weitere Informationen:
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