Firmengründung und Investitionen

Estland bietet allen Investoren, die am Wirtschaftsstandort Estland interessiert sind, die gleichen Chancen unternehmerisch tätig zu werden. Dies berucht auf der estnischen Verfassung § 31 S.3 und dem Vertrag über den Estlands Beitritt zur Europäischen Union. Besonderheiten bestehen lediglich in bestimmten Bereichen, wie z.B. im Bankwesen, der Forst-, Wasser-, Energie- und Gaswirtschaft und Telekommunikation oder im Handel mit medizinischen Produkten. In diesen Bereichen ist eine wirtschaftliche Tätigkeit und Investition erlaubnispflichtig.
Die Regelungen zur Firmengründung in Estland sind im estnischen Handelsgesetzbuch (Commercial Code) festgelegt worden, darunter auch die Vorschriften zu unterschiedlichen Arten der Unternehmen (OHG, KG, GmbH, AG und Filiale).
Weitere Informationen:
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